• Muss ich zur Blutabnahme nüchtern kommen?

– Nein, nicht grundsätzlich; nur für die Bestimmung von Blutzucker und Blutfetten müssen Sie nüchtern sein.

  • Kann ich mich per Telefon krank schreiben lassen und für wie lange?

– Die uns bekannten Patientinnen und Patienten können bis maximal 3 Tage nach einem Telefongespräch krank geschrieben werden. Eine längere AU (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) setzt einen persönlichen Arzt-Patient Kontakt voraus.

  • Ich habe Befunde/Berichte von anderen Fachärzten / Krankenhaus, die ich gerne besprechen möchte.

– Bitte vereinbaren Sie einen Termin und bringen Sie die Berichte vorher noch vorbei.

  • Ich möchte Rezepte/Überweisungen bestellen oder einen Termin vereinbaren, kann die Praxis aber telefonisch nicht erreichen.

– Bitte sprechen Sie Ihr Anliegen auf unseren Anrufbeantworter. Entsprechende Möglichkeit haben Sie außerhalb der Sprechstundenzeit. Oder schreiben  Sie uns eine E-Mail (Rezepte(at)Prill-Seitz.de).

Ein telefonisch oder per E-Mail bestelltes Medikament kann nach 24 Stunden bei der Apotheke Ihrer Wahl mit Ihrer Krankenversichertenkarte abgeholt werden.

Wichtig! Für die erste Verordnung im Quartal oder vor der ersten Videosprechstunde muss Ihre Krankenversichertenkarte zuerst in der Praxis eingelesen werden.

Bei Erkältungssymptomen melden Sie sich bitte telefonisch zur täglichen Infektsprechstunde an. Bei Ankunft in der Praxis melden Sie sich kurz bei der Rezeption an und warten dann bitte im Treppenhaus, bis Sie aufgerufen werden. Durch die konsequente Einhaltung dieser Regelung können wir die Verbreitung von Infekten unter den Patienten verhindern.

Falls Sie an einer Videosprechstunde interessiert sind, brauchen wir vorher eine schriftliche Einverständniserklärung von Ihnen. Die entsprechenden Formulare erhalten Sie in der Praxis.